Mediation: Eine Einführung in die außergerichtliche Streitbeilegung
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung, das EU-weit anerkannt ist. Dabei unterstützt ein unabhängiger Dritter, der Mediator, die Konfliktparteien dabei, eine einvernehmliche und nachhaltige Lösung zu finden. Die Mediation findet in einem neutralen Umfeld statt, um eine sachliche und konstruktive Kommunikation zu fördern.
Mediation ist vielseitig einsetzbar und eignet sich für alle Arten von Konflikten, sei es im privaten, beruflichen oder unternehmerischen Umfeld. Auch Konflikte mit Behörden können durch Mediation gelöst werden. Das jeweilige Fachgebiet spielt dabei eine untergeordnete Rolle, da ein kompetenter Mediator in der Lage ist, auch komplexe Sachverhalte zu moderieren. Voraussetzung ist die Bereitschaft der Parteien, aktiv und ernsthaft an einer außergerichtlichen Lösung mitzuarbeiten.
Der Mediationsprozess nach den Regeln des IEMS beginnt mit einem Vorgespräch. Hier klärt der Mediator die Rahmenbedingungen und ermittelt die Eskalationsstufe des Konflikts. Auf dieser Grundlage wird ein Mediationsvertrag erstellt, der den weiteren Verlauf des Verfahrens regelt. Die Mediation besteht in der Regel aus mehreren vertraulichen Sitzungen, deren Ziel eine für alle Parteien tragbare Lösung ist. Diese kann in einer rechtsverbindlichen Abschlussvereinbarung festgehalten werden.
Mediation bietet zahlreiche Vorteile. Sie findet in einem geschützten und vertraulichen Rahmen statt, in dem alle Beteiligten zu Beginn eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterzeichnen. Die Parteien behalten die Kontrolle über den Ausgang des Verfahrens, da sie gemeinsam mit dem Mediator Lösungen entwickeln, die weit über das hinausgehen, was ein Gerichtsverfahren bieten kann. Besonders in langanhaltenden Beziehungen, sei es beruflich oder privat, erweist sich die Mediation als ein effektives Mittel, um nachhaltige und beidseitig vorteilhafte Ergebnisse zu erzielen.
Die Kosten für eine Mediation variieren je nach Qualifikation des Mediators, beginnen jedoch in der Regel bei etwa 150 Euro pro Stunde. Eine Mediation kann über eine telefonische oder schriftliche Anfrage an das IEMS oder direkt über mit dem IEMS zusammenarbeitende Mediatoren vereinbart werden. Alternativ kann die Mediation bereits im Vorfeld durch eine entsprechende Vertragsklausel festgelegt werden.
Das IEMS verfügt über eine Liste von qualifizierten Mediatoren, die nach dem Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren sowie den Verfahrensregeln des IEMS arbeiten, um eine kompetente und neutrale Mediation zu gewährleisten. Erfahren Sie, wie Mediation und andere außergerichtliche Verfahren Ihnen helfen können, Konflikte effektiv und nachhaltig zu lösen.
Weitere Formen der außergerichtlichen Streitschlichtung
Neben der Mediation gibt es weitere Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung, die teilweise mit Mediation kombiniert werden können. Dazu zählen:
Eine unabhängige Person, der Schlichter, unterbreitet Vorschläge zur Streitbeilegung.
Besonders bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten wird ein Schiedsrichter eingesetzt, der eine Entscheidung trifft, die wie ein gerichtliches Urteil vollstreckt werden kann.
Ein Richter, der nicht am laufenden Gerichtsverfahren beteiligt ist, bietet eine Mediation an.
Dieser entscheidet final über spezifische Sachfragen.
Auf kommunaler Ebene vermittelt er vor allem bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten.
In Branchen wie dem Versicherungs- und Bankwesen vermittelt er zwischen Kunden und Unternehmen.