Mediation

Mediation

1. Was ist Mediation?

Mediation ist ein EU-weit vorgesehenes freiwilliges Verfahren einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bei der ein unabhängiger Dritter, der Mediator, an einem neutralen Ort dabei hilft, zwischen den Parteien eine Lösung zu vermitteln, die dauerhaft Bestand hat.

2. Wofür eignet sich eine Mediation?

Eine Mediation eignet sich für alle Formen von Kommunikationsproblemen oder Konflikten, sei es mit Dritten, in der Familie, am Arbeitsplatz oder im Unternehmen. Auch mit Behörden lassen sich oftmals Mediationen vereinbaren. Das jeweilige Rechts- oder Fachgebiet spielt nur eine untergeordnete Rolle. Ein kompetenter Mediator kann auch mit komplexen Sachverhalten umgehen.

Voraussetzung ist indes die Bereitschaft der Parteien, sich ernsthaft und mit aktiver Beteiligung auf eine außergerichtliche Streitbeilegung einzulassen.

3. Wie läuft eine Mediation ab?

Eine Mediation nach den Regeln des IEMS beginnt mit einem Vorgespräch, in dem der Mediator die Rahmenbedingungen klärt und die Streiteskalationsstufe herausfindet. Dementsprechend wird in Abstimmung mit den Medianden auf der Grundlage eines Mediationsvertrages das weitere Verfahren abgestimmt, das in der Regel aus mehreren vertraulichen Sitzungen besteht. Am Ende der Mediation ergibt sich idealerweise eine für alle Medianden tragbare Lösung, die in einer gerichtsfesten Abschlussvereinbarung festgehalten werden kann.

4. Was sind die Vorteile einer Mediation?

Eine Mediation wird in einem geschützten, vertraulichen Raum durchgeführt. Hierzu schliessen alle Beteiligten zu Anfang eine Verschwiegenheitsvereinbarung. Mithin erfährt kein Dritter hiervon, und es gibt auch keine finale Entscheidung eines Dritten. Die Parteien bestimmen autonom ihre Belange, unter Vermittlung des Mediators, der allparteilich für ein faires Verfahren sorgt. Die Streitenden können selbstbestimmt Lösungen entwickeln, die weit über das hinausgehen, was ein gerichtliches Verfahren bieten kann.

Gerade bei Parteien, die letztlich aufeinander angewiesen sind und eine langfristig, beiderseits sinnvolle Lösung anstreben, ist eine Mediation ein hocheffizientes Verfahren mit Ergebnissen, die oftmals positives Erstaunen produzieren.

5. Was kostet eine Mediation und wie buche ich sie?

Eine Mediation kostet, je nach Qualifikation des Mediators, in der Regel ab € 150,00 pro Stunde. Buchen oder besser vereinbaren können Sie eine Mediation über eine entsprechende telefonische oder schriftliche Anfrage an das IEMS oder auch an Mediatoren direkt, die mit dem IEMS zusammenarbeiten. Alternativ kann Mediation auch bereits von Anfang an durch eine entsprechende Vertragsklausel vereinbart werden.

Das IEMS hält Listen geeigneter Mediatorinnen und Mediatoren vor, damit sichergestellt wird, dass kompetente, neutrale und zertifizierte Mediatoren auf der Grundlage des Europäischen Verhaltenskodexes für Mediatoren (European Code of Conduct for Mediators) sowie den grundlegenden Verfahrensregeln des IEMS tätig werden.

6. Was gibt es sonst noch an außergerichtlicher Streitschlichtung?

Neben der Mediation gibt es eine große Anzahl anderer Verfahren, die teilweise auch mit einer Mediation kombinierbar sind. Hierzu zählt die Schlichtung, bei der die Parteien eine unabhängige Person wählen, die ihr Vertrauen genießt und Vorschläge zur Streitschlichtung unterbreitet. Ein Schlichter muss keine besonderen Qualifikationen aufweisen.

Daneben gibt es gerade in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten die Schiedsgerichtsbarkeit, bei der ein Schiedsrichter von den Parteien gewählt oder aber von einer Institution wie dem IEMS ausgewählt wird.

Ein schiedsgerichtliches Verfahren ist dem Verfahren vor einem Gericht am ähnlichsten; der neutrale Schiedsrichter setzt Fristen, erhebt Beweis und kann ein finales Schiedsgerichtsurteil (Schiedsspruch) erlassen, das mit gerichtlicher Hilfe vollstreckt werden kann; es gibt hier keine zweite Instanz. Sofern die Parteien damit einverstanden sind, kann eine Mediation in ein Schiedsverfahren übergehen und auch wieder zu einer Mediation werden.

Sodann gibt es den Güterichter, der als besonders ausgebildeter Richter eine Art der Mediation anbietet, aber nicht in dem aktuellen Gerichtsverfahren involviert ist. Voraussetzung dafür, dass ein Güterichter tätig wird, ist indes die Einleitung eines Zivilprozesses.

Außerdem gibt es noch Schiedsgutachter, die von den Parteien bestimmt werden und final über bestimmte Sachfragen entscheiden. Der Schiedsmann ist wiederum eine Institution auf kommunaler Ebene, die vorwiegend in nachbarschaftlichen Streitigkeiten eine Vermittlung versucht.

Ombudsmänner gibt es in verschiedenen Branchen, etwa im Versicherungs- und Bankenwesen, als freiwillige Form der Streitbeilegung zwischen Kunden und Unternehmen.

1. Was ist Mediation?

Mediation ist ein EU-weit vorgesehenes freiwilliges Verfahren einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bei der ein unabhängiger Dritter, der Mediator, an einem neutralen Ort dabei hilft, zwischen den Parteien eine Lösung zu vermitteln, die dauerhaft Bestand hat.

2. Wofür eignet sich eine Mediation?

Eine Mediation eignet sich für alle Formen von Kommunikationsproblemen oder Konflikten, sei es mit Dritten, in der Familie, am Arbeitsplatz oder im Unternehmen. Auch mit Behörden lassen sich oftmals Mediationen vereinbaren. Das jeweilige Rechts- oder Fachgebiet spielt nur eine untergeordnete Rolle. Ein kompetenter Mediator kann auch mit komplexen Sachverhalten umgehen.

Voraussetzung ist indes die Bereitschaft der Parteien, sich ernsthaft und mit aktiver Beteiligung auf eine außergerichtliche Streitbeilegung einzulassen.

3. Wie läuft eine Mediation ab?

Eine Mediation nach den Regeln des IEMS beginnt mit einem Vorgespräch, in dem der Mediator die Rahmenbedingungen klärt und die Streiteskalationsstufe herausfindet. Dementsprechend wird in Abstimmung mit den Medianden auf der Grundlage eines Mediationsvertrages das weitere Verfahren abgestimmt, das in der Regel aus mehreren vertraulichen Sitzungen besteht. Am Ende der Mediation ergibt sich idealerweise eine für alle Medianden tragbare Lösung, die in einer gerichtsfesten Abschlussvereinbarung festgehalten werden kann.

4. Was sind die Vorteile einer Mediation?

Eine Mediation wird in einem geschützten, vertraulichen Raum durchgeführt. Hierzu schliessen alle Beteiligten zu Anfang eine Verschwiegenheitsvereinbarung. Mithin erfährt kein Dritter hiervon, und es gibt auch keine finale Entscheidung eines Dritten. Die Parteien bestimmen autonom ihre Belange, unter Vermittlung des Mediators, der allparteilich für ein faires Verfahren sorgt. Die Streitenden können selbstbestimmt Lösungen entwickeln, die weit über das hinausgehen, was ein gerichtliches Verfahren bieten kann.

Gerade bei Parteien, die letztlich aufeinander angewiesen sind und eine langfristig, beiderseits sinnvolle Lösung anstreben, ist eine Mediation ein hocheffizientes Verfahren mit Ergebnissen, die oftmals positives Erstaunen produzieren.

5. Was kostet eine Mediation und wie buche ich sie?

Eine Mediation kostet, je nach Qualifikation des Mediators, in der Regel ab € 150,00 pro Stunde. Buchen oder besser vereinbaren können Sie eine Mediation über eine entsprechende telefonische oder schriftliche Anfrage an das IEMS oder auch an Mediatoren direkt, die mit dem IEMS zusammenarbeiten. Alternativ kann Mediation auch bereits von Anfang an durch eine entsprechende Vertragsklausel vereinbart werden.

Das IEMS hält Listen geeigneter Mediatorinnen und Mediatoren vor, damit sichergestellt wird, dass kompetente, neutrale und zertifizierte Mediatoren auf der Grundlage des Europäischen Verhaltenskodexes für Mediatoren (European Code of Conduct for Mediators) sowie den grundlegenden Verfahrensregeln des IEMS tätig werden.

6. Was gibt es sonst noch an außergerichtlicher Streitschlichtung?

Neben der Mediation gibt es eine große Anzahl anderer Verfahren, die teilweise auch mit einer Mediation kombinierbar sind. Hierzu zählt die Schlichtung, bei der die Parteien eine unabhängige Person wählen, die ihr Vertrauen genießt und Vorschläge zur Streitschlichtung unterbreitet. Ein Schlichter muss keine besonderen Qualifikationen aufweisen.

Daneben gibt es gerade in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten die Schiedsgerichtsbarkeit, bei der ein Schiedsrichter von den Parteien gewählt oder aber von einer Institution wie dem IEMS ausgewählt wird.

Ein schiedsgerichtliches Verfahren ist dem Verfahren vor einem Gericht am ähnlichsten; der neutrale Schiedsrichter setzt Fristen, erhebt Beweis und kann ein finales Schiedsgerichtsurteil (Schiedsspruch) erlassen, das mit gerichtlicher Hilfe vollstreckt werden kann; es gibt hier keine zweite Instanz. Sofern die Parteien damit einverstanden sind, kann eine Mediation in ein Schiedsverfahren übergehen und auch wieder zu einer Mediation werden.

Sodann gibt es den Güterichter, der als besonders ausgebildeter Richter eine Art der Mediation anbietet, aber nicht in dem aktuellen Gerichtsverfahren involviert ist. Voraussetzung dafür, dass ein Güterichter tätig wird, ist indes die Einleitung eines Zivilprozesses.

Außerdem gibt es noch Schiedsgutachter, die von den Parteien bestimmt werden und final über bestimmte Sachfragen entscheiden. Der Schiedsmann ist wiederum eine Institution auf kommunaler Ebene, die vorwiegend in nachbarschaftlichen Streitigkeiten eine Vermittlung versucht.

Ombudsmänner gibt es in verschiedenen Branchen, etwa im Versicherungs- und Bankenwesen, als freiwillige Form der Streitbeilegung zwischen Kunden und Unternehmen.

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+ 49 (0) 5045 91 24 866

Ihr
Prof. Dr. Frank Diedrich, MLE.
- Rechtsanwalt und zertifizierter Mediator -
1. Vorsitzende IEMS e.V.

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